Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung · Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung

§ 40 Hohlglasveredelung-AusbildungsordnungZusatzprüfung

Theoretische Prüfung

В силаОфициален текст

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Glasmalerei kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Kugeln abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit. Für die Zusatzprüfung gilt § 33 sinngemäß.