Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung · Hohlglasveredelung-Ausbildungsordnung
§ 40 Hohlglasveredelung-AusbildungsordnungZusatzprüfung
Theoretische Prüfung
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Glasmalerei kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hohlglasveredler - Kugeln abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit. Für die Zusatzprüfung gilt § 33 sinngemäß.