Arbeitslosenversicherung (Schweiz) · Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
§ 0 Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
der Schweizerische Bundesrat,
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120. BR: AB 1991 S. 384. )
vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.