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Arbeitslosenversicherung (Schweiz) · Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

§ 0 Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

der Schweizerische Bundesrat,

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Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung

StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120. BR: AB 1991 S. 384. )

vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.