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Bestätigung der Arbeitslosenversicherung · Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene

§ 1 Bestätigung der Arbeitslosenversicherung

В силаОфициален текст

Zum Nachweis der arbeitslosenversicherungspflichtigen Zeiten während einer Strafhaft hat der Arbeitslose eine Bestätigung der Justizanstalt, die die Entlassung durchführt, beizubringen. Diese Bestätigung hat zu enthalten:

1. den Familien- und Vornamen des ehemaligen Strafgefangenen, dessen Sozialversicherungsnummer und Staatsbürgerschaft;

2. Beginn und Ende der Anhaltung;

3. die Zeiträume der Arbeitslosenversicherungspflicht;

4. die maßgebliche Höhe der Beitragsgrundlage;

5. die Bezeichnung der Justizanstalt.