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Bestätigung der Arbeitslosenversicherung · Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene

§ 1 Bestätigung der Arbeitslosenversicherung

En vigueurTexte officiel

Zum Nachweis der arbeitslosenversicherungspflichtigen Zeiten während einer Strafhaft hat der Arbeitslose eine Bestätigung der Justizanstalt, die die Entlassung durchführt, beizubringen. Diese Bestätigung hat zu enthalten:

1. den Familien- und Vornamen des ehemaligen Strafgefangenen, dessen Sozialversicherungsnummer und Staatsbürgerschaft;

2. Beginn und Ende der Anhaltung;

3. die Zeiträume der Arbeitslosenversicherungspflicht;

4. die maßgebliche Höhe der Beitragsgrundlage;

5. die Bezeichnung der Justizanstalt.