Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten · Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten
§ 2 Äußere Rechtsverhältnisse der IsraelitenSelbstständigkeit
1. Abschnitt Rechtsstellung
Die Israelitische Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig. Sie ist in Bekenntnis und Lehre frei und hat das Recht der öffentlichen Religionsausübung.
История на изменения
- In Kraft seit 2012-05-24