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Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten · Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten

§ 3 Äußere Rechtsverhältnisse der IsraelitenVerfassung der Israelitischen Religionsgesellschaft

2. Abschnitt Aufbau und Aufgaben

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Die im Rahmen der inneren Angelegenheiten erstellte Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft hat folgende Angaben zu enthalten, um die Wirkung für den staatlichen Bereich sicher zu stellen:

1. Name und Kurzbezeichnung, wobei die Religionsgesellschaft klar erkennbar und eine Verwechslung mit anderen Kirchen oder Religionsgesellschaften, Vereinen, Einrichtungen oder anderen Rechtsformen ausgeschlossen sein muss;

2. Sitz der Religionsgesellschaft;

3. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft;

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder;

5. innere Organisation, wobei die Kultusgemeinde als Grundtypus vorzusehen ist;

6. Art der Bestellung, Dauer der Funktionsperiode und Abberufung der Organe;

7. Art der Besorgung des Religionsunterrichts und die Aufsicht über diesen;

8. Aufbringung der Mittel, deren Verwaltung und die Rechnungslegung;

9. Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb der Religionsgesellschaft;

10. Erzeugung und Änderung der Verfassung;

11. angemessene Vertretung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen.

История на изменения
  • In Kraft seit 2012-05-24