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Aufnahms- und Eignungsprüfungen · Aufnahms- und Eignungsprüfungen

§ 46 Aufnahms- und EignungsprüfungenZweck der Eignungsprüfung

8. ABSCHNITT Eignungsprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (einschließlich der Skimittelschulen)

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Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der Aufnahmsbewerber die erforderliche körperliche Eignung im Hinblick auf die besonderen Aufgaben der Sonderform mit sportlicher Ausbildung besitzt.

История на изменения
  • In Kraft seit 2020-09-01