Übereinkommen über die Zusammenarbeit au · Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien) § 5 Übereinkommen über die Zusammenarbeit au Artikel 5 В силаОфициален текст Das vorliegende Übereinkommen tritt sechzig Tage nach Unterzeichnung in Kraft. Цитиран от Übereinkommen über die Zusammenarbeit au § 0 ← Предишен · § 4 Съдържание § 6 · Следващ →