Übereinkommen über die Zusammenarbeit au · Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien) § 5 Übereinkommen über die Zusammenarbeit au Artikel 5 In forceOfficial text Das vorliegende Übereinkommen tritt sechzig Tage nach Unterzeichnung in Kraft. Cited by Übereinkommen über die Zusammenarbeit au § 0 ← Previous · § 4 Contents § 6 · Next →