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AT · WRG 1959

Wasserrechtsgesetz 1959

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Съдържание

  1. § 0
  2. ERSTER ABSCHNITT. Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer
  3. § 1 Einteilung der Gewässer.
  4. § 2 Öffentliche Gewässer.
  5. § 3 Privatgewässer.
  6. § 4 Öffentliches Wassergut
  7. ZWEITER ABSCHNITT. Von der Benutzung der Gewässer
  8. § 5 Benutzungsberechtigung.
  9. § 6 Schiff- und Floßfahrt; Überfuhren.
  10. § 8 Gemeingebrauch an öffentlichen und privaten Gewässern.
  11. § 9 Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern.
  12. § 10 Benutzung des Grundwassers.
  13. § 11 Bewilligung.
  14. § 12 Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte.
  15. § 12a Stand der Technik
  16. § 12b Vorhaben von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung
  17. § 12c Typengenehmigung
  18. § 13 Maß und Art der Wasserbenutzung.
  19. § 14 Verkehrssicherung.
  20. § 15 Einschränkung zugunsten der Fischerei.
  21. § 16 Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen.
  22. § 17 Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen.
  23. § 19 Mitbenutzung von Stau- und Wasserführungsanlagen.
  24. § 20 Abgabe ungenutzter Wassermengen
  25. § 21 Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung
  26. § 21a Abänderung von Bewilligungen
  27. § 21b
  28. § 22 Persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte.
  29. § 23 Verhaimung.
  30. § 23a Talsperrenverantwortlicher
  31. § 24 Einhaltung der Stauhöhe.
  32. § 25 Einschränkung bestehender Wasserbenutzungsrechte bei Wassermangel.
  33. § 26 Schadenshaftung.
  34. § 27 Erlöschen der Wasserbenutzungsrecht.
  35. § 28 Wiederherstellung zerstörter Anlagen.
  36. § 29 Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten.
  37. § 29a Maßnahmen anlässlich der endgültigen Einstellung der Tätigkeit bzw. der Auflassung von Anlagen in denen gewisse industrielle Tätigkeiten durchgeführt werden
  38. DRITTER ABSCHNITT Von der nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere vom Schutz und der Reinhaltung der Gewässer
  39. § 30 Ziele
  40. § 30a Umweltziele für Oberflächengewässer
  41. § 30b Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper
  42. § 30c Umweltziele für Grundwasser
  43. § 30d Ziele für Schutzgebiete
  44. § 30e Stufenweise Zielerreichung
  45. § 30f Ereignisse unter außergewöhnlichen Umständen
  46. § 30g Kombinierter Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen
  47. § 31 Allgemeine Sorge für die Reinhaltung.
  48. § 31a Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe
  49. § 31c Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung
  50. § 31d Bestehende Anlagen
  51. § 32 Bewilligungspflichtige Maßnahmen.
  52. § 32a Einbringungsbeschränkungen und -verbote
  53. § 32b Indirekteinleiter
  54. § 33 Reinhaltungspflicht.
  55. § 33b Emissionsbegrenzung für Abwasserinhaltsstoffe
  56. § 33c Sanierung von Altanlagen
  57. § 33d Immissionsbeschränkung
  58. § 33f Programm zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser
  59. § 33g Bestehende Kläranlagen und Indirekteinleiter:
  60. § 34 Schutz von Wasserversorgungsanlagen (Wasserschutzgebiete)
  61. § 35 Sicherung der künftigen Wasserversorgung.
  62. § 36 Anschlußzwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen.
  63. § 37 Schutz von Heilquellen und Heilmooren.
  64. VIERTER ABSCHNITT Von der Abwehr und Pflege der Gewässer
  65. § 38 Besondere bauliche Herstellungen.
  66. § 39 Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse.
  67. § 40 Entwässerungsanlagen.
  68. § 41 Schutz- und Regulierungswasserbauten.
  69. § 42 Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten.
  70. § 42a Vorsorgen in Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
  71. § 43 Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen.
  72. § 44 Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten.
  73. § 45 Beitragsverhältnis; Vorauszahlungen.
  74. § 47 Instandhaltung der Gewässer und des Überschwemmungsgebietes.
  75. § 48 Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich von Gewässern.
  76. § 49 Hilfeleistung in Notfällen.
  77. FÜNFTER ABSCHNITT Von allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen
  78. § 50 Instandhaltung.
  79. § 51 Beitragsleistung zu fremden Wasseranlagen.
  80. § 52 Anpassung an die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse.
  81. § 53 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne.
  82. SECHSTER ABSCHNITT Einzugsgebietsbezogene Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung sowie zur Abwehr und zur Pflege der Gewässer
  83. § 55 Wasserwirtschaftliche Planung einschließlich Hochwasserrisikomanagement
  84. § 55a Planungsgrundsätze
  85. § 55b Flusseinzugsgebiete
  86. § 55c Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan)
  87. § 55d Bestandsaufnahme (Ist-Bestandsanalyse und Abweichungsanalyse)
  88. § 55e Maßnahmen
  89. § 55f Maßnahmenprogramme
  90. § 55g Umsetzung der Maßnahmen
  91. § 55h Verfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne
  92. § 55i Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
  93. § 55j Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
  94. § 55k Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
  95. § 55l Hochwasserrisikomanagementpläne
  96. § 55m Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen und Hochwasserrisikomanagementplänen
  97. § 55n Umweltprüfung für andere wasserwirtschaftliche Pläne
  98. § 55o Nationale, supra- und internationale Berichte
  99. § 55p Programme im Rahmen der Europäischen Integration
  100. § 56 Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt.
  101. § 57 Gewässerkundliche Einrichtungen.
  102. § 58 Förderung der Gewässerkunde.
  103. § 59 Wasserinformationssystem Austria (WISA)
  104. § 59a Elektronisches Register der Belastungen und Auswirkungen
  105. § 59b Verzeichnis der Schutzgebiete
  106. SIEBENTER ABSCHNITT Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte (Hydrografie)
  107. § 59c Grundsätze der Überwachung und der Erhebung
  108. § 59d Überwachungsprogramme
  109. § 59e Überblicksweise Überwachung
  110. § 59f Operative Überwachung
  111. § 59g Überwachung zu Ermittlungszwecken
  112. § 59h Umsetzung der Überwachungsprogramme
  113. § 59i Verfahren für die Umsetzung der Überwachungsprogramme
  114. ACHTER ABSCHNITT. Von den Zwangsrechten
  115. § 60 Einteilung der Zwangsrechte und allgemeine Bestimmungen.
  116. § 61 Öffentlicherklärung von Privatgewässern.
  117. § 62 Vorarbeiten für Wasseranlagen.
  118. § 63 Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken
  119. § 64 Enteignung von Privatgewässern, Wasserrechten, Anlagen und anderen Vorrichtungen.
  120. § 66 Schutz des landwirtschaftlichen Wasserbedarfes.
  121. § 67 Schonung bestehender Nutzungen.
  122. § 68 Mitbenutzungsrecht des Servitutsverpflichteten.
  123. § 69 Verpflichtung zur Einlösung von Liegenschaften und Anlagen.
  124. § 70 Erlöschen der Zwangsrechte; Rückübereignung.
  125. § 71 Wasserbenutzung bei Feuersgefahr und Wassermangel.
  126. § 72 Betreten und Benutzung fremder Grundstücke.
  127. NEUNTER ABSCHNITT Von den Wassergenossenschaften
  128. § 73 Zweck der Wassergenossenschaften.
  129. § 74 Einteilung und Bildung der Wassergenossenschaften.
  130. § 75 Genossenschaften mit Beitrittszwang.
  131. § 76 Zwangsgenossenschaften.
  132. § 77 Satzungen.
  133. § 78 Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten.
  134. § 78a Genossenschaftsorgane
  135. § 79 Wahl der Genossenschaftsorgane.
  136. § 80 Genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast.
  137. § 81 Nachträgliche Einbeziehung.
  138. § 82 Ausscheiden.
  139. § 83 Auflösung der Genossenschaft.
  140. § 84 Eintreibung der Genossenschaftsbeiträge.
  141. § 85 Aufsicht; Maßnahmen gegen säumige Genossenschaften.
  142. § 86 Beitragsleistungen von Nichtmitgliedern.
  143. ZEHNTER Abschnitt Von den Wasserverbänden
  144. § 87 Zweck und Umfang; Mitgliedschaft
  145. § 88 Bildung von Wasserverbänden
  146. § 88a Wasserverbände mit Beitrittszwang
  147. § 88b Zwangsverbände
  148. § 88c Satzungen
  149. § 88d Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten
  150. § 88e Verbandsorgane
  151. § 88f Wahl der Verbandsorgane
  152. § 88g Ausscheiden
  153. § 89 Allgemeine Verbandsaufgaben
  154. § 90 Dachverbände
  155. § 91 Besondere Aufgaben von Reinhaltungsverbänden
  156. § 92 Sanierungsplan
  157. § 93 Verbandsverpflichtungen als Grundlast
  158. § 94 Allgemeine Befugnisse von Wasserverbänden
  159. § 95 Übertragung besonderer Aufgaben
  160. § 95a Auflösung des Wasserverbandes
  161. § 95b Eintreibung der Verbandsbeiträge
  162. § 95c Beitragsleistung von Nichtmitgliedern
  163. § 96 Aufsicht über Wasserverbände
  164. § 97 Allgemeine Bestimmungen
  165. ELFTER ABSCHNITT. Von den Behörden und dem Verfahren
  166. § 98 Zuständigkeit.
  167. § 99 Zuständigkeit des Landeshauptmannes.
  168. § 100 Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
  169. § 101 Besondere Bestimmungen über die Zuständigkeit.
  170. § 102 Parteien und Beteiligte.
  171. § 103 Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung
  172. § 104 Vorläufige Überprüfung
  173. § 104a Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand
  174. § 105 Öffentliche Interessen.
  175. § 106 Abweisung ohne Verhandlung.
  176. § 107 Mündliche Verhandlung
  177. § 108 Beiziehung von Behörden und Fachkörperschaften.
  178. § 109 Widerstreitverfahren
  179. § 111 Inhalt der Bewilligung
  180. § 111a Grundsatzgenehmigung; Detailgenehmigung
  181. § 112 Fristen.
  182. § 113 Behandlung privatrechtlicher Einsprüche
  183. § 114 Anzeigeverfahren
  184. § 115 Anzeigeverfahren bei bestimmten Anlagenänderungen
  185. § 116 Amtsbeschwerde und Revision
  186. § 117 Entschädigungen und Beiträge.
  187. § 118 Ermittlung und Entrichtung der Entschädigung bei Einräumung von Zwangsrechten.
  188. § 119 Grundbuchsrechtliche Vorschriften.
  189. § 120 Bestellung einer Bauaufsicht.
  190. § 121 Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen
  191. § 122 Einstweilige Verfügungen.
  192. § 123 Kostenersatz.
  193. § 124 Wasserbuch
  194. § 125 Führung der Wasserbücher
  195. § 126 Einsichtnahme; Berichtigung; Alteintragungen
  196. § 127 Eisenbahnanlagen.
  197. § 128 Wasserbenutzung für Zwecke der Luftfahrt.
  198. ZWÖLFTER ABSCHNITT. Von der Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen
  199. § 130 Umfang der Aufsicht.
  200. § 131 Zuständigkeit für die Aufsicht.
  201. § 132 Aufsichtsorgane.
  202. § 133 Durchführung der Aufsichtstätigkeit.
  203. § 134 Besondere Aufsichtsbestimmungen.
  204. § 134a Bericht über den Ausgangszustand
  205. § 134b Mitanwendung wasserrechtlicher Bestimmungen in Anlagenverfahren
  206. § 136 Verwertung der Ergebnisse; Kosten.
  207. DREIZEHNTER ABSCHNITT Von den Übertretungen und Strafen
  208. § 137 Strafen
  209. § 138 Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes.
  210. VIERZEHNTER ABSCHNITT. Schluß- und Übergangsbestimmungen
  211. § 139 Aufhebung älterer Vorschriften.
  212. § 140 Aufrechterhaltung wasserrechtlicher Vorschriften.
  213. § 141 Bestehende Wassergenossenschaften und Wasserverbände.
  214. § 141a Gemeinderechtliche Gesamtrechtsnachfolge
  215. § 142 Fortbestand älterer Rechte.
  216. § 143 Anhängige Verfahren.
  217. § 143a Befreiung von Verwaltungsabgaben.
  218. § 143b Kostentragung für die Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte
  219. § 144 Vollzugsklausel.
  220. § 145 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  221. § 145a In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung der WRG-Novelle 2003
  222. § 145b Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
  223. § 146 Sprachliche Gleichbehandlung