AT · WRG 1959
Wasserrechtsgesetz 1959
Contents
- § 0
- ERSTER ABSCHNITT. Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer
- § 1 Einteilung der Gewässer.
- § 2 Öffentliche Gewässer.
- § 3 Privatgewässer.
- § 4 Öffentliches Wassergut
- ZWEITER ABSCHNITT. Von der Benutzung der Gewässer
- § 5 Benutzungsberechtigung.
- § 6 Schiff- und Floßfahrt; Überfuhren.
- § 8 Gemeingebrauch an öffentlichen und privaten Gewässern.
- § 9 Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern.
- § 10 Benutzung des Grundwassers.
- § 11 Bewilligung.
- § 12 Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte.
- § 12a Stand der Technik
- § 12b Vorhaben von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung
- § 12c Typengenehmigung
- § 13 Maß und Art der Wasserbenutzung.
- § 14 Verkehrssicherung.
- § 15 Einschränkung zugunsten der Fischerei.
- § 16 Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen.
- § 17 Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen.
- § 19 Mitbenutzung von Stau- und Wasserführungsanlagen.
- § 20 Abgabe ungenutzter Wassermengen
- § 21 Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung
- § 21a Abänderung von Bewilligungen
- § 21b
- § 22 Persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte.
- § 23 Verhaimung.
- § 23a Talsperrenverantwortlicher
- § 24 Einhaltung der Stauhöhe.
- § 25 Einschränkung bestehender Wasserbenutzungsrechte bei Wassermangel.
- § 26 Schadenshaftung.
- § 27 Erlöschen der Wasserbenutzungsrecht.
- § 28 Wiederherstellung zerstörter Anlagen.
- § 29 Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten.
- § 29a Maßnahmen anlässlich der endgültigen Einstellung der Tätigkeit bzw. der Auflassung von Anlagen in denen gewisse industrielle Tätigkeiten durchgeführt werden
- DRITTER ABSCHNITT Von der nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere vom Schutz und der Reinhaltung der Gewässer
- § 30 Ziele
- § 30a Umweltziele für Oberflächengewässer
- § 30b Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper
- § 30c Umweltziele für Grundwasser
- § 30d Ziele für Schutzgebiete
- § 30e Stufenweise Zielerreichung
- § 30f Ereignisse unter außergewöhnlichen Umständen
- § 30g Kombinierter Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen
- § 31 Allgemeine Sorge für die Reinhaltung.
- § 31a Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe
- § 31c Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung
- § 31d Bestehende Anlagen
- § 32 Bewilligungspflichtige Maßnahmen.
- § 32a Einbringungsbeschränkungen und -verbote
- § 32b Indirekteinleiter
- § 33 Reinhaltungspflicht.
- § 33b Emissionsbegrenzung für Abwasserinhaltsstoffe
- § 33c Sanierung von Altanlagen
- § 33d Immissionsbeschränkung
- § 33f Programm zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser
- § 33g Bestehende Kläranlagen und Indirekteinleiter:
- § 34 Schutz von Wasserversorgungsanlagen (Wasserschutzgebiete)
- § 35 Sicherung der künftigen Wasserversorgung.
- § 36 Anschlußzwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen.
- § 37 Schutz von Heilquellen und Heilmooren.
- VIERTER ABSCHNITT Von der Abwehr und Pflege der Gewässer
- § 38 Besondere bauliche Herstellungen.
- § 39 Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse.
- § 40 Entwässerungsanlagen.
- § 41 Schutz- und Regulierungswasserbauten.
- § 42 Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten.
- § 42a Vorsorgen in Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
- § 43 Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen.
- § 44 Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten.
- § 45 Beitragsverhältnis; Vorauszahlungen.
- § 47 Instandhaltung der Gewässer und des Überschwemmungsgebietes.
- § 48 Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich von Gewässern.
- § 49 Hilfeleistung in Notfällen.
- FÜNFTER ABSCHNITT Von allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen
- § 50 Instandhaltung.
- § 51 Beitragsleistung zu fremden Wasseranlagen.
- § 52 Anpassung an die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse.
- § 53 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne.
- SECHSTER ABSCHNITT Einzugsgebietsbezogene Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung sowie zur Abwehr und zur Pflege der Gewässer
- § 55 Wasserwirtschaftliche Planung einschließlich Hochwasserrisikomanagement
- § 55a Planungsgrundsätze
- § 55b Flusseinzugsgebiete
- § 55c Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan)
- § 55d Bestandsaufnahme (Ist-Bestandsanalyse und Abweichungsanalyse)
- § 55e Maßnahmen
- § 55f Maßnahmenprogramme
- § 55g Umsetzung der Maßnahmen
- § 55h Verfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne
- § 55i Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
- § 55j Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
- § 55k Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
- § 55l Hochwasserrisikomanagementpläne
- § 55m Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen und Hochwasserrisikomanagementplänen
- § 55n Umweltprüfung für andere wasserwirtschaftliche Pläne
- § 55o Nationale, supra- und internationale Berichte
- § 55p Programme im Rahmen der Europäischen Integration
- § 56 Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt.
- § 57 Gewässerkundliche Einrichtungen.
- § 58 Förderung der Gewässerkunde.
- § 59 Wasserinformationssystem Austria (WISA)
- § 59a Elektronisches Register der Belastungen und Auswirkungen
- § 59b Verzeichnis der Schutzgebiete
- SIEBENTER ABSCHNITT Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte (Hydrografie)
- § 59c Grundsätze der Überwachung und der Erhebung
- § 59d Überwachungsprogramme
- § 59e Überblicksweise Überwachung
- § 59f Operative Überwachung
- § 59g Überwachung zu Ermittlungszwecken
- § 59h Umsetzung der Überwachungsprogramme
- § 59i Verfahren für die Umsetzung der Überwachungsprogramme
- ACHTER ABSCHNITT. Von den Zwangsrechten
- § 60 Einteilung der Zwangsrechte und allgemeine Bestimmungen.
- § 61 Öffentlicherklärung von Privatgewässern.
- § 62 Vorarbeiten für Wasseranlagen.
- § 63 Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken
- § 64 Enteignung von Privatgewässern, Wasserrechten, Anlagen und anderen Vorrichtungen.
- § 66 Schutz des landwirtschaftlichen Wasserbedarfes.
- § 67 Schonung bestehender Nutzungen.
- § 68 Mitbenutzungsrecht des Servitutsverpflichteten.
- § 69 Verpflichtung zur Einlösung von Liegenschaften und Anlagen.
- § 70 Erlöschen der Zwangsrechte; Rückübereignung.
- § 71 Wasserbenutzung bei Feuersgefahr und Wassermangel.
- § 72 Betreten und Benutzung fremder Grundstücke.
- NEUNTER ABSCHNITT Von den Wassergenossenschaften
- § 73 Zweck der Wassergenossenschaften.
- § 74 Einteilung und Bildung der Wassergenossenschaften.
- § 75 Genossenschaften mit Beitrittszwang.
- § 76 Zwangsgenossenschaften.
- § 77 Satzungen.
- § 78 Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten.
- § 78a Genossenschaftsorgane
- § 79 Wahl der Genossenschaftsorgane.
- § 80 Genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast.
- § 81 Nachträgliche Einbeziehung.
- § 82 Ausscheiden.
- § 83 Auflösung der Genossenschaft.
- § 84 Eintreibung der Genossenschaftsbeiträge.
- § 85 Aufsicht; Maßnahmen gegen säumige Genossenschaften.
- § 86 Beitragsleistungen von Nichtmitgliedern.
- ZEHNTER Abschnitt Von den Wasserverbänden
- § 87 Zweck und Umfang; Mitgliedschaft
- § 88 Bildung von Wasserverbänden
- § 88a Wasserverbände mit Beitrittszwang
- § 88b Zwangsverbände
- § 88c Satzungen
- § 88d Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten
- § 88e Verbandsorgane
- § 88f Wahl der Verbandsorgane
- § 88g Ausscheiden
- § 89 Allgemeine Verbandsaufgaben
- § 90 Dachverbände
- § 91 Besondere Aufgaben von Reinhaltungsverbänden
- § 92 Sanierungsplan
- § 93 Verbandsverpflichtungen als Grundlast
- § 94 Allgemeine Befugnisse von Wasserverbänden
- § 95 Übertragung besonderer Aufgaben
- § 95a Auflösung des Wasserverbandes
- § 95b Eintreibung der Verbandsbeiträge
- § 95c Beitragsleistung von Nichtmitgliedern
- § 96 Aufsicht über Wasserverbände
- § 97 Allgemeine Bestimmungen
- ELFTER ABSCHNITT. Von den Behörden und dem Verfahren
- § 98 Zuständigkeit.
- § 99 Zuständigkeit des Landeshauptmannes.
- § 100 Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
- § 101 Besondere Bestimmungen über die Zuständigkeit.
- § 102 Parteien und Beteiligte.
- § 103 Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung
- § 104 Vorläufige Überprüfung
- § 104a Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand
- § 105 Öffentliche Interessen.
- § 106 Abweisung ohne Verhandlung.
- § 107 Mündliche Verhandlung
- § 108 Beiziehung von Behörden und Fachkörperschaften.
- § 109 Widerstreitverfahren
- § 111 Inhalt der Bewilligung
- § 111a Grundsatzgenehmigung; Detailgenehmigung
- § 112 Fristen.
- § 113 Behandlung privatrechtlicher Einsprüche
- § 114 Anzeigeverfahren
- § 115 Anzeigeverfahren bei bestimmten Anlagenänderungen
- § 116 Amtsbeschwerde und Revision
- § 117 Entschädigungen und Beiträge.
- § 118 Ermittlung und Entrichtung der Entschädigung bei Einräumung von Zwangsrechten.
- § 119 Grundbuchsrechtliche Vorschriften.
- § 120 Bestellung einer Bauaufsicht.
- § 121 Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen
- § 122 Einstweilige Verfügungen.
- § 123 Kostenersatz.
- § 124 Wasserbuch
- § 125 Führung der Wasserbücher
- § 126 Einsichtnahme; Berichtigung; Alteintragungen
- § 127 Eisenbahnanlagen.
- § 128 Wasserbenutzung für Zwecke der Luftfahrt.
- ZWÖLFTER ABSCHNITT. Von der Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen
- § 130 Umfang der Aufsicht.
- § 131 Zuständigkeit für die Aufsicht.
- § 132 Aufsichtsorgane.
- § 133 Durchführung der Aufsichtstätigkeit.
- § 134 Besondere Aufsichtsbestimmungen.
- § 134a Bericht über den Ausgangszustand
- § 134b Mitanwendung wasserrechtlicher Bestimmungen in Anlagenverfahren
- § 136 Verwertung der Ergebnisse; Kosten.
- DREIZEHNTER ABSCHNITT Von den Übertretungen und Strafen
- § 137 Strafen
- § 138 Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes.
- VIERZEHNTER ABSCHNITT. Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 139 Aufhebung älterer Vorschriften.
- § 140 Aufrechterhaltung wasserrechtlicher Vorschriften.
- § 141 Bestehende Wassergenossenschaften und Wasserverbände.
- § 141a Gemeinderechtliche Gesamtrechtsnachfolge
- § 142 Fortbestand älterer Rechte.
- § 143 Anhängige Verfahren.
- § 143a Befreiung von Verwaltungsabgaben.
- § 143b Kostentragung für die Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte
- § 144 Vollzugsklausel.
- § 145 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 145a In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung der WRG-Novelle 2003
- § 145b Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
- § 146 Sprachliche Gleichbehandlung