Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Europäisches Übereinkommen über den Schu · Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

§ 33 Europäisches Übereinkommen über den SchuARTIKEL 33

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN SCHIFFSTRANSPORT

В силаОфициален текст

Einrichtungen sind vorzusehen, um kranke oder verletzte Tiere während des Transportes abzusondern; gegebenenfalls ist erste Hilfe zu leisten.