Internationales Übereinkommen zum Schutz · Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen § 40 Internationales Übereinkommen zum SchutzVorbehalte ARTIKEL 40 В силаОфициален текст Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Предишен · § 39 Съдържание § 41 · Следващ →