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Qualitätskontrolle und Qualitätssicherun · Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik

§ 5 Qualitätskontrolle und QualitätssicherunDurchführung der Tests

В силаОфициален текст

Ist die Durchführung eines HIV-Tests vom Behandlungsvertrag nicht gedeckt, ist eine gesonderte Zustimmung der betreffenden Person einzuholen. Vor Einholung dieser Zustimmung ist sie eingehend über den Zweck des HIV-Tests und die Tragweite eines positiven Befundes, über die Arten der Infektionsmöglichkeiten mit HIV sowie die Verhaltensregeln zur Vermeidung einer solchen Infektion zu informieren.