Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Luftverkehrsabkommen (Dänemark) · Luftverkehrsabkommen (Dänemark)

§ 8 Luftverkehrsabkommen (Dänemark)Artikel VIII Artikel römisch acht

В силаОфициален текст

Wenn einer der beiden vertragschließenden Teile es für wünschenswert erachtet, eine oder mehrere Bestimmungen des Anhanges dieses Abkommens abzuändern, können diese Abänderungen im unmittelbaren Einverständnis zwischen den zuständigen Luftfahrtbehörden der vertragschließenden Teile vorgenommen werden.