Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Internationales Freibord-Übereinkommen v · Internationales Freibord-Übereinkommen von 1966

§ 25 Internationales Freibord-Übereinkommen vVereinbarung besonderer Regeln

Artikel 25

В силаОфициален текст

Werden im Einklang mit diesem Übereinkommen durch eine Vereinbarung zwischen allen oder einigen Vertragsregierungen besondere Regeln aufgestellt, so sind diese der Organisation zur Weiterleitung an alle Vertragsregierungen mitzuteilen.