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ADR - Internationale Beförderung gefährl · ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 5 ADR - Internationale Beförderung gefährl

Artikel 5.

В силаОфициален текст

Beförderungen, für die dieses Übereinkommen gilt, bleiben den allgemeinen nationalen oder internationalen Vorschriften über den Straßenverkehr, über die Beförderung im internationalen Straßenverkehr und über den internationalen Güteraustausch unterworfen.