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Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR) · Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)

§ 17 Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)ARTIKEL 17

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Jeder Vertragschließende Teil kann jederzeit dem anderen Vertragschließenden Teil schriftlich seinen Wunsch bekanntgeben, dieses Abkommen zu kündigen. In einem solchen Fall tritt das Abkommen zwölf (12) Monate nach dem Erhalt der Kündigung außer Kraft, sofern die Kündigung nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes einvernehmlich zurückgezogen wird.