Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR) · Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)

§ 17 Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)ARTIKEL 17

En vigueurTexte officiel

Jeder Vertragschließende Teil kann jederzeit dem anderen Vertragschließenden Teil schriftlich seinen Wunsch bekanntgeben, dieses Abkommen zu kündigen. In einem solchen Fall tritt das Abkommen zwölf (12) Monate nach dem Erhalt der Kündigung außer Kraft, sofern die Kündigung nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes einvernehmlich zurückgezogen wird.