Luftverkehrsabkommen (Portugal) · Luftverkehrsabkommen (Portugal)
§ 17 Luftverkehrsabkommen (Portugal)Multilaterale Abkommen
Artikel 17
Das vorliegende Abkommen und sein Anhang gelten, sofern ein multilaterales Luftverkehrsübereinkommen für beide Vertragschließenden Parteien bindend wird, als in Übereinstimmung damit abgeändert.