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Luftverkehrsabkommen (Portugal) · Luftverkehrsabkommen (Portugal)

§ 18 Luftverkehrsabkommen (Portugal)Kündigung

Artikel 18

В силаОфициален текст

Jeder der Vertragschließenden Teile kann dem anderen Vertragschließenden Teil jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege seinen Entschluß bekanntgeben, dieses Abkommen zu kündigen; eine solche Bekanntgabe ist gleichzeitig der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Kenntnis zu bringen. In einem solchen Fall tritt das Abkommen zwölf (12) Monate nach dem Zeitpunkt des Eintreffens der Kündigung beim anderen Vertragschließenden Teil außer Kraft, sofern die Kündigung nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes einvernehmlich zurückgezogen wird. Wenn keine Empfangsbestätigung durch den anderen Vertragschließenden Teil erfolgt, gilt die Kündigung als vierzehn (14) Tage nach dem Empfang durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation eingegangen.