Luftverkehrsabkommen (USA) · Luftverkehrsabkommen (USA)
§ 17 Luftverkehrsabkommen (USA)Registrierung bei ICAO
Artikel 17
Dieses Abkommen und alle Änderungen dazu sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu registrieren.