Spanische Hofreitschule-Gesetz · Spanische Hofreitschule-Gesetz
§ 12 Spanische Hofreitschule-GesetzBerufstitel und Dienstkleidung
Rechtliche Verselbständigung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat durch Verordnung Vorschriften über die Berufstitel, Dienstkleidung und Dienstabzeichen des Personals festzulegen.
История на изменения
- In Kraft seit 2007-01-01