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Spanische Hofreitschule-Gesetz · Spanische Hofreitschule-Gesetz

§ 14 Spanische Hofreitschule-GesetzSicherstellung durch den Bund

Rechtliche Verselbständigung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber

В силаОфициален текст

Die Bundesregierung hat die dauerhafte Erhaltung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber zu gewährleisten; davon sind insbesondere betroffen:

1. die dauerhafte Erhaltung und traditionsgemäße Zucht der Pferderasse Lipizzaner, Zucht und Bereitstellung bestgeeigneter Hengste für die Spanische Hofreitschule;

2. die Ausübung und Bewahrung der klassischen Reitkunst („Hohe Schule“) sowie der historischen Tradition der Spanischen Hofreitschule;

3. die Führung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber.

История на изменения
  • In Kraft seit 2025-07-01