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Spanische Hofreitschule-Gesetz · Spanische Hofreitschule-Gesetz

§ 14 Spanische Hofreitschule-GesetzSicherstellung durch den Bund

Rechtliche Verselbständigung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber

In forceOfficial text

Die Bundesregierung hat die dauerhafte Erhaltung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber zu gewährleisten; davon sind insbesondere betroffen:

1. die dauerhafte Erhaltung und traditionsgemäße Zucht der Pferderasse Lipizzaner, Zucht und Bereitstellung bestgeeigneter Hengste für die Spanische Hofreitschule;

2. die Ausübung und Bewahrung der klassischen Reitkunst („Hohe Schule“) sowie der historischen Tradition der Spanischen Hofreitschule;

3. die Führung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestütes Piber.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-07-01