Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen · Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen)

§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Polen

Statistiken

В силаОфициален текст

Die Verbindungsstellen der beiden Vertragsstaaten haben Statistiken über die nach dem Abkommen an die Berechtigten vorgenommenen Zahlungen auszutauschen. Die Zusammenstellung dieser Statistiken erfolgt jährlich in einer von den Verbindungsstellen festzulegenden Form und ist der anderen Seite zu übermitteln.