Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen über die Förderung und den Schu · Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)

§ 23 Abkommen über die Förderung und den Schu

Vollstreckung

В силаОфициален текст

Schiedssprüche, durch die Geldmittel zuerkannt werden und die nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Schiedsspruches eingehalten wurden, können durch die Gerichte einer der beiden Vertragsparteien, die die Zuständigkeit besitzen, über Vermögenswerte der säumigen Partei zu entscheiden, vollstreckt werden.