Vereinbarung zwischen Österreich und Let · Vereinbarung zwischen Österreich und Lettland über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße § 12 Vereinbarung zwischen Österreich und LetInkrafttreten Artikel 12 В силаОфициален текст Diese Vereinbarung tritt am 30. Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Цитиран от Vereinbarung zwischen Österreich und Let § 0 ← Предишен · § 11 Съдържание § 13 · Следващ →