Vereinbarung zwischen Österreich und Let · Vereinbarung zwischen Österreich und Lettland über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße § 12 Vereinbarung zwischen Österreich und LetInkrafttreten Artikel 12 In forceOfficial text Diese Vereinbarung tritt am 30. Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Cited by Vereinbarung zwischen Österreich und Let § 0 ← Previous · § 11 Contents § 13 · Next →