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Vereinbarung zwischen Österreich und der · Vereinbarung zwischen Österreich und der Slowakei über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

§ 17 Vereinbarung zwischen Österreich und derVertragsdauer

Artikel 17

В силаОфициален текст

Diese Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien diese Vereinbarungen spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist kündigt.

GESCHEHEN zu Preßburg am 15. Dezember 1998, in zwei Urschriften in deutscher und slowakischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.