Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)
§ 13 Übernahme von illegal aufhältigen Person
Artikel 13
Die Vertragsparteien unterstützen einander bei der Anwendung und Auslegung dieses Abkommens und des Durchführungsprotokolls. Streitigkeiten, die aus der Anwendung und der Interpretation dieses Abkommens entstehen könnten, werden auf diplomatischem Weg beigelegt werden.