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Übernahme von illegal aufhältigen Person · Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)

§ 13 Übernahme von illegal aufhältigen Person

Artikel 13

Van krachtOfficiële tekst

Die Vertragsparteien unterstützen einander bei der Anwendung und Auslegung dieses Abkommens und des Durchführungsprotokolls. Streitigkeiten, die aus der Anwendung und der Interpretation dieses Abkommens entstehen könnten, werden auf diplomatischem Weg beigelegt werden.