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Übereinkommen zur Erhaltung der wandernd · Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

§ 17 Übereinkommen zur Erhaltung der wandernd

Beitritt

В силаОфициален текст

Dieses Übereinkommen steht nach dem 22. Juni 1980 allen Nichtunterzeichnerstaaten und jeder Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.