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Übereinkommen zur Erhaltung der wandernd · Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

§ 17 Übereinkommen zur Erhaltung der wandernd

Beitritt

ДействуетОфициальный текст

Dieses Übereinkommen steht nach dem 22. Juni 1980 allen Nichtunterzeichnerstaaten und jeder Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.