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Abkommen über die Förderung und den Schu · Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)

§ 2 Abkommen über die Förderung und den Schu

Förderung und Zulassung von Investitionen

В силаОфициален текст

Jede Vertragspartei fördert und lässt in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen und Rechtsvorschriften Investitionen von Investoren der anderen Vertragspartei zu und schafft günstige Bedingungen für solche Investitionen.