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WFA-FinAV · WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

§ 10 WFA-FinAVErgebnisdarstellung

2. Abschnitt Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen

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Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß § 8 Abs. 5 sind als Anlage beizufügen.