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WFA-FinAV · WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

§ 10 WFA-FinAVErgebnisdarstellung

2. Abschnitt Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen

In KraftAmtlicher Text

Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß § 8 Abs. 5 sind als Anlage beizufügen.