Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

§ 8 Abkommen über die finanzielle Kooperatio

Artikel 8 – Einsatz von Krediten

В силаОфициален текст

Die gewährten gebundenen Hilfskredite sind für den Ankauf österreichischer Güter und Dienstleistungen für Entwicklungsprojekte in der Republik Kosovo heranzuziehen, welche bis zu 50% an Gütern und Dienstleistungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten können.