Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Entsendung und Finanzierung von Personal · Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)

§ 6 Entsendung und Finanzierung von Personal

Artikel 6

В силаОфициален текст

Wurde gemäß Art. 16 Abs. 1 bis 1.12.2023 verlängert (vgl. BGBl. III Nr. 105/2021 ).

1. Die Empfangende Partei erleichtert die Herstellung der notwendigen administrativen Voraussetzungen, einschließlich Genehmigungen, Lizenzen, Ausweiskarten, usw., für das Personal der Entsendenden Partei für dessen Aufenthalt auf dem Gebiet des Empfangsstaates und unterstützt es in allen administrativen und technischen Belangen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

2. Dem Personal der Entsendenden Partei ist es während seines Aufenthalts im Territorium der Empfangenden Partei erlaubt, Uniform gemäß den Regeln und Vorschriften der Entsendenden Partei zu tragen.