BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 29 BVergGKonz 2018Berichtigung einer Bekanntmachung
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
Ist eine Berichtigung einer Bekanntmachung erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.