BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 92 BVergGKonz 2018Entscheidungsfrist
2. Abschnitt Nachprüfungsverfahren
Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. Im Fall einer Aufforderung an den Auftraggeber gemäß § 80 Abs. 3 verlängert sich die Frist um zwei Wochen.
История на изменения
- In Kraft seit 2026-03-01