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BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018

§ 18 BVergG 2018Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften

4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

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Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.

История на изменения
  • In Kraft seit 2026-03-01