Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen · Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak

§ 101 Partnerschafts- und KooperationsabkommenFinanzdienstleistungen

Artikel 101

В силаОфициален текст

Die Vertragsparteien arbeiten mit dem Ziel zusammen, ihre Normen und Vorschriften einander anzunähern, insbesondere

a) um den irakischen Finanzsektors zu stärken;

b) um das Rechnungslegungs- sowie das Aufsichts- und Regulierungssystem für Banken, Versicherungen und die übrigen Teile des Finanzsektors in Irak zu verbessern;

c) um Informationen über geltende oder in Vorbereitung befindliche Rechtsvorschriften auszutauschen;

d) um kompatible Prüfsysteme zu entwickeln.