PEV 2019 · Post-Erhebungs-Verordnung
§ 3 PEV 2019Erhebungsmerkmale
Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
История на изменения
- In Kraft seit 2025-01-01