PEV 2019 · Post-Erhebungs-Verordnung
§ 3 PEV 2019Erhebungsmerkmale
Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
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- In Kraft seit 2025-01-01