§ 1 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung fGeltungsbereich
Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen L 3/2019/XXII/96/2
a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.