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EU-BStbG · EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz

§ 0 EU-BStbG

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Anwendbar auf Streitbeilegungsbeschwerden hinsichtlich Streitfragen in einem Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen, das in einem Besteuerungszeitraum, der am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnt, erwirtschaftet wird.

Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz – EU-BStbG)

StF: BGBl. I Nr. 62/2019 (NR: GP XXVI AB 644 S. 86. BR: 10197 AB 10224 S. 896 .)

[CELEX-Nr.: 32016L0800 , 32016L1919 , 32017L1371 , 32017L1852 , 32018L0843 ]

BGBl. I Nr. 108/2022 (NR: GP XXVII RV 1534 AB 1585 S. 168. BR: 11010 AB 11044 S. 943. )

[CELEX-Nr.: 32021L0514 ]

BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980. )

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1.

Umsetzung von Unionsrecht

§ 2.

Anwendungsbereich

§ 3.

Begriffsbestimmungen

§ 4.

Sprachenregelung

2. Abschnitt

Ernennung der unabhängigen Personen für die Liste der Europäischen Union

§ 5.

Liste der unabhängigen Personen

§ 6.

Änderungen der Liste

§ 7.

Pflichten der unabhängigen Person

2. Teil

Streitbeilegungsbeschwerde

1. Abschnitt

Einbringung der Streitbeilegungsbeschwerde

§ 8.

Einbringung

§ 9.

Inhalt

§ 10.

Frist für die Einbringung

§ 11.

Bestätigung des Eingangs

§ 12.

Kommunikation mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten

§ 13.

Wirkung der Streitbeilegungsbeschwerde

2. Abschnitt

Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde

§ 14.

Ersuchen um zusätzliche Informationen

§ 15.

Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde

§ 16.

Frist für die Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde

3. Abschnitt

Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss

§ 17.

Antrag auf Zulassung

§ 18.

Prüfung des Antrags

§ 19.

Einsetzung

§ 20.

Vereinfachte Geschäftsordnung

§ 21.

Prüfung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss

3. Teil

Verständigungsverfahren

1. Hauptstück

Gang des Verständigungsverfahrens

§ 22.

Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch alle zuständigen Behörden

§ 23.

Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss

§ 24.

Frist für die Einigung

§ 25.

Ersuchen um zusätzliche Informationen

2. Hauptstück

Beendigung des Verständigungsverfahrens

1. Abschnitt

Entscheidung

§ 26.

Einigung im Verständigungsverfahren

§ 27.

Mitwirkung der betroffenen Person

§ 28.

Entscheidung im Verständigungsverfahren

2. Abschnitt

Sonstige Beendigung

§ 29.

Beendigung durch Zeitablauf

§ 30.

Beendigung durch Abbruch

§ 31.

Beendigung durch Wegfall der Streitfrage

4. Teil

Schiedsgerichtliches Verfahren

1. Hauptstück

Antragstellung und Prüfung des Antrags

§ 32.

Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes

§ 33.

Prüfung des Antrags

§ 34.

Wegfall der Streitfrage

§ 35.

Strafe oder Verbandsgeldbuße wegen eines Finanzvergehens

§ 36.

Fehlende Doppelbesteuerung

§ 37.

Kein Zugang zum schiedsgerichtlichen Verfahren

2. Hauptstück

Verfahren vor dem Beratenden Ausschuss

1. Abschnitt

Einsetzung des Beratenden Ausschusses

§ 38.

Auswahl des Schiedsgerichtes

§ 39.

Frist für die Einsetzung

§ 40.

Einsetzung

§ 41.

Auswahl der unabhängigen Person durch Los

§ 42.

Benennung der unabhängigen Person durch Gericht

2. Abschnitt

Geschäftsordnung

§ 43.

Geschäftsordnung

§ 44.

Inhalt

§ 45.

Unvollständige oder nicht übermittelte Geschäftsordnung

3. Abschnitt

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses

§ 46.

Unabhängige Stellungnahme

§ 47.

Frist für die Stellungnahme

§ 48.

Beschlussfassung

3. Hauptstück

Verfahren vor dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung

1. Abschnitt

Einsetzung und Geschäftsordnung

§ 49.

Einsetzung

§ 50.

Frist für die Einsetzung

§ 51.

Geschäftsordnung

2. Abschnitt

Stellungnahme

§ 52.

Stellungnahme

4. Hauptstück

Gemeinsame Bestimmungen für das schiedsgerichtliche Verfahren

1. Abschnitt

Verfahrensgrundsätze

§ 53.

Pflichten der betroffenen Person

§ 54.

Geheimhaltungspflicht der betroffenen Person

§ 55.

Rechte der betroffenen Person

§ 56.

Pflicht der österreichischen zuständigen Behörde

§ 57.

Geheimhaltungspflichten der Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter

§ 57a.

Gerichtlich strafbare Verletzung der Geheimhaltungspflichten

2. Abschnitt

Abschließende Entscheidung

§ 58.

Einigung im schiedsgerichtlichen Verfahren

§ 59.

Rechte und Pflichten der betroffenen Person

§ 60.

Abschließende Entscheidung

§ 61.

Keine Umsetzung der abschließenden Entscheidung

3. Abschnitt

Sonstige Beendigung

§ 62.

Beendigung durch Wegfall der Streitfrage

4. Abschnitt

Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung

§ 63.

Inhalt der Veröffentlichung

§ 64.

Zusammenfassung der abschließenden Entscheidung

§ 65.

Veröffentlichung durch die Europäische Kommission

5. Teil

Gemeinsame Bestimmungen für alle Verfahren

§ 66.

Verbindung von Verfahren

§ 67.

Gegenstandslosigkeit

§ 68.

Zurücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde

§ 69.

Unterbrechung

§ 70.

Parteistellung

§ 71.

Amtswegige Gerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahren

6. Teil

Arten des Schiedsgerichtes

1. Abschnitt

Beratender Ausschuss

§ 72.

Zusammensetzung

§ 73.

Aufgaben

2. Abschnitt

Ausschuss für Alternative Streitbeilegung

§ 74.

Form

§ 75.

Zusammensetzung

§ 76.

Aufgaben

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 77.

Kosten

§ 78.

Gebührenbefreiungen

§ 79.

Verweisungen

§ 80.

Datenschutz

§ 81.

Vollziehung

§ 82.

Inkrafttreten

История на изменения
  • In Kraft seit 2025-09-01