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Entschädigungen für die Tätigkeit als Ve · Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates

§ 3 Entschädigungen für die Tätigkeit als VeAuszahlung der Funktionsgebühr

В силаОфициален текст

Der jährliche Betrag der Funktionsgebühr ist auf die Kalendermonate des Jahres gleichmäßig (einschließlich der aliquotierten Sonderzahlungen) aufzuteilen und im Nachhinein auszuzahlen.